Japan plant Haftungsobergrenze für Manager und will M&A sowie Investitionen entlasten
Veröffentlicht: · Quelle: mk.co.kr

Japans Regierung treibt eine Änderung des Gesellschaftsrechts voran, die eine Obergrenze für die Schadenersatzhaftung von Unternehmensführungen vorsieht. Ziel ist es, die Belastung für Direktoren und andere Manager zu verringern, die durch Aktionärsklagen mit hohen Schadenersatzforderungen konfrontiert werden könnten. Laut Quelle kann diese Gefahr dazu führen, dass Führungskräfte bei wichtigen Entscheidungen wie Fusionen und Übernahmen (M&A) oder Anlageninvestitionen zurückhaltender agieren. Kommt die Reform voran, könnte sie den rechtlichen Druck auf unternehmerische Entscheidungen senken. Die konkrete Höhe der Grenze und der Anwendungsbereich wurden im Original nicht genannt. Quelle: mk.co.kr
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